Die Landeslotterie «Swisslos» ist eine Genossenschaft. Als Genossenschafter treten die Kantone der Deutschschweiz und der Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein auf. Im Auftrag der Genossenschafter bietet Swisslos Zahlenlottos, Sportwetten und eine ganze Palette von Losen an.
Nicht gewinnorientiert
Da Swisslos keinen Gewinn anstrebt, werden die Einnahmen vollumfänglich ausbezahlt. Ein Teil davon geht an die Gewinner, der restliche Betrag wird den Genossenschaftern ausgeschüttet. Der Kanton St.Gallen bekommt dadurch jährlich rund 26 Millionen Franken zugesprochen. Zwei Zahlen sind für die Verteilung
an die Kantone massgebend: die Einwohnerzahl und die Zahl gespielter Lottoscheine. Der Thurgau und beide Appenzell erhalten dadurch einen kleineren Betrag als der Kanton St.Gallen.
Zweckgebundene Beiträge
Zwar steht der Betrag den Kantonen zur Verfügung, diese können die jährliche Zahlung nicht nach freien Stücken verwenden. Das Geld ist für gemeinnützige, kulturelle und wohltätige Zwecke reserviert. Entsprechend verlangt das Gesetz, dass die Kantone in einem Reglement die Verteilung der Gelder definieren. Die Verteilung auf die einzelnen Bereiche liegt aber in der Kompetenz der Kantone.