Das neue Lebensmittelgesetz bringt diverse Veränderungen. Eine davon ist die Ausweitung des Täuschungsverbotes: Neu fallen auch Kosmetika darunter. «Bislang brauchte es bei einer Faltencreme keine präzisen Angaben dazu, welcher Wirkstoff tatsächlich gegen Falten wirkt. Neu muss das von den Produzenten angegeben werden», sagt der St. Galler Kantonschemiker Pius Kölbener.
Mehr Personal beantragt
Ob das Täuschungsverbot bei den Kosmetika tatsächlich eingehalten wird, unterliegt nach Einführung des neuen Gesetzes der Lebensmittelkontrolle. Unweigerlich werde dies mehr Arbeit bedeuten, sagt Kölbener. Und um diese gewissenhaft ausführen zu können, brauche es mehr Personal.
Aber: Bereits im letzten Aufgaben- und Finanzplan des Kantons St. Gallen hatte der Kantonschemiker eine neue Stelle beantragt mit Blick auf das neue Lebensmittelgesetz. Die Regierung winkte damals ab. Ob das im kommenden Jahr, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, auch noch der Fall ist, ist noch offen.