Die Regierung von Appenzell Ausserrhoden schickte die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte in die Vernehmlassung. Auslöser für die vorgeschlagenen Änderungen sind zwei vom Kantonsrat als erheblich erklärte Motionen.
Die Motion «Stimmkraftgleichheit - Gerechtere Verteilung der Kantonsratssitze» wurde im September für erheblich erklärt. Die Regierung wurde darin beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage für eine Neuverteilung der Kantonsratssitze auf die Gemeinden zu unterbreiten.
60 Prozent, aber weniger als 50 Prozent der Sitze
Ziel soll eine möglichst ausgeglichene Vertretung der Bevölkerung im Kantonsrat sein. Die heutige Regelung bevorteilt die kleinen Gemeinden. In den fünf grössten Gemeinden Herisau, Teufen, Gais, Speicher und Heiden leben 60 Prozent der Kantonsbevölkerung. Diese Gemeinde besetzen aber nur 31 der 65 Kantonsratssitze.
Der Regierungsrat schlägt vor, jenes System zu übernehmen, das bei der Verteilung der Nationalratssitze auf die Kantone zur Anwendung kommt. Dieser auch für die meisten Kantonsparlamente verwendete Verteilschlüssel führt zu einer wesentlich ausgeglicheneren Verteilung, ohne den in der Kantonsverfassung garantierten Mindestsitz anzutasten.
Frist um zwei Monate verlängert
Gleichzeitig will die Regierung die Motion «Vorverlegung Rücktrittsfristen aus kantonalen und kommunalen Behörden» umsetzen. Darin wird verlangt, dass die geltenden Rücktrittsfristen für kantonale und kommunale Behörden um je zwei Monate verlängert werden.
Vorgeschlagen wird, den spätestmöglichen Zeitpunkt für die Bekanntgabe des Rücktritts auf das Ende eines Amtsjahres für kantonale Behörden auf Ende September und für kommunale auf Ende November vorzulegen. Das Amtsjahr endet jeweils Ende Mai.