Die Angabe der Kosten für die Beantwortung eines politischen Vorstosses sei sinnvoll, schreibt das Präsidium des St. Galler Kantonsrats in seinem Antrag. Dies könne helfen, dass sich Parlamentarier und Fraktionen noch vor dem Einreichen ihrer Vorstösse überlegten, ob sich der Vorstoss angesichts der Kosten überhaupt lohne.
Motionen und Postulate nicht betroffen
Das Präsidium macht aber eine Einschränkung bei der Kostenangabe. Diese soll nur für einfache Anfragen und Interpellationen gelten – nicht für Motionen und Postulate.
Diese seien für den politischen Gestaltungsprozess wichtig. Deshalb dürften die Parlamentarier nicht mit Kostenauflistungen davon abgehalten werden, ihre politischen Ideen einzubringen.