In der Pilzschutzverordnung der Toggenburger Gemeinden sind verschiedene Punkte zum Schutz der Pilze festgeschrieben.
- Vom 1. bis 10. jeden Monats ist Pilze sammeln verboten, ebenso zwischen 20.00 Uhr und 8.00 Uhr.
- Organisiertes Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten.
- Pro Person und Tag dürfen höchstens 2 kg Pilze aller Art gesammelt werden.
Der Pilzverein Toggenburg wollte vor allem die zehntägige Schonfrist abschaffen. Die Schonfrist habe auf die Zahl der Pilze keinen Einfluss. Dies hätten Studien gezeigt, sagt der Vereinspräsident Heinz Schoch.
Die Toggenburger Gemeinden waren offen für das Anliegen und haben gemeinsam beschlossen, die Pilzschutzverordnung aufzuheben. Derzeit sind die Aufhebungen in den Gemeindeblättern ausgeschrieben.
Referendum möglich
Richard Tobler, Förster in der Forstregion Churfirsten, stört sich daran. Wenn es gar keine Schonfristen gebe, seien häufiger Pilzsucher unterwegs. Damit werden auch die Tiere häufiger gestört.
Der Entscheid der Gemeinden untersteht dem fakultativen Referendum. Dieses will Richard Tobler aber nicht ergreifen. Die Unterstützung sei wahrscheinlich zu klein, so die Begründung.