Die Personalverordnung der Kantonsangestellten des Kantons Appenzell Innerrhoden stammt aus dem Jahr 1998. Seit dem Erlass wurde sie mehrmals in Teilbereichen revidiert.
Dem Kanton gehe es gut. Man habe eine Verpflichtung gegenüber den Kantonsangestellten, hiess es während der Ratsdebatte. Appenzell Innerrhoden müsse konkurrenzfähig bleiben – dies gehe aber nur mit der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit. Auch gebe es beim Lohn keine Transparenz. Anders sah dies Säckelmeister Thomas Rechsteiner. Die Bestimmungen in der Revision seien zeitgemäss, ausgewogen und vernünftig. Statt vier Wochen gibt es für Mitarbeitende bis zum 50. Altersjahr künftig fünf Wochen Ferien, ältere bekommen sechs Wochen. Im Gegenzug wird die Regelung für die vier Kompensationstage aufgehoben. Die Wochenarbeitszeit wird nicht – wie ursprünglich angekündigt – von 42,5 auf 42 Stunden reduziert. Beim Kader wird die Wochenarbeitszeit auf 43,5 Stunden angehoben.
Kein Vaterschaftsurlaub
Freuen dürfen sich die Mütter. Ihnen wird der Kanton fortan 16 Wochen statt der bisherigen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub gewähren. Heute gibt der Kanton seinen Mitarbeitern bei der Geburt eines Kindes lediglich zwei Tage frei. Ein Antrag wurde mit 24 gegen 21 Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt. Der Grosse Rat stimmte der Revision der Personalverordnung in erster Lesung deutlich zu.