Die Grünabfalldeponie gebe es schon seit Jahren, hatte der ehemalige Wittenbacher Gemeindepräsident vor dem St. Galler Kantonsgericht erklärt. Dort seien gemeineeigene Grünabfälle wie Rasenschnitt, Geäst oder Laub gelagert worden. Zudem habe es eine mündliche Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Gemeinde gegeben.
Mündliche Vereinbarung oder nicht: Weil der ehemalige Gemeindepräsident das Ablagern von Gründgut tolerierte, hat er sich strafbar gemacht. Zu diesem Schluss kommt das St. Galler Kantonsgericht. Es hat ihn «wegen unbefugter Ablagerung von Grüngutabfällen» der mehrfachen Übertretung des Umweltschutzgsetzes schuldig gesprochen. Er muss eine Busse von 800 Franken bezahlen.
Das Kreisgericht St. Gallen hatte den ehemaligen Gemeindepräsidenten noch wegen Vergehens gegen das Umweltschutzgesetz schuldig gsprochen und ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 1700 Franken verureilt. Das Urteil des Kantonsgerichts fällt milder aus, weil dieses die Ablagerung im Wald als sogenannte «wilde» Deponie ansieht und nicht als sogenannte «Deponie ohne Bewilligung». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ob der ehemalige Gemeindepräsident das Urteil weiterziehen wird, ist noch unklar. Gegenüber «Regionaljournal Ostschweiz» erklärte er, er sei enttäuscht und hätte einen Freispruch erwartet. Und weiter: «Einmal mehr musste ich den Kopf für andere hinhalten, die das Ablagern von Gründabfällen in dieser Deponie ebenfalls toleriert haben.»
Nachdem der WWF im Jahr 2010 wegen der unbewilligten Deponie eine Anzeige eingereicht hatte, war diese Ende September 2010 geschlossen worden.