Die Grenzwächter hatten am Samstagmittag ein mit zwei Personen besetztes Auto mit deutschen Kontrollschildern überprüft. Dabei entdeckten sie im ganzen Wagen verteilt insgesamt neun Waffen und weitere gefährliche Gegenstände. Sie konnten dem Beifahrer, einem 20-jährigen Deutschen, zugeordnet werden.
Wegen der Verwechslungsgefahr gelte die sichergestellte Soft-Air-Pistole als Waffe, teilte die Grenzwachtregion II am Dienstag mit. Der Beifahrer habe keine Einfuhrbewilligung vorweisen können. Die Messer seien in der Schweiz verboten. Dies gelte auch für die Einfuhr des «bodenknallenden» Feuerwerks. Der Laserpointer werde aufgrund seiner Stärke als gefährlich eingestuft. Der 20-Jährige wurde der Kantonspolizei Thurgau übergeben.