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Ostschweiz Mitarbeiter-Vorschläge bei Massenentlassungen

Bei Massenentlassungen können die Mitarbeiter eines Unternehmens Vorschläge einbringen. Solche Konsultationsverfahren verlangt das Gesetz. Obwohl sie nicht in allen Fällen zu weniger Entlassungen führt, wird diese Massnahme geschätzt.

Erich Kramer von der Gewerkschaft Unia ist überzeugt, dass ein Konsultationsverfahren ein nützliches Mittel ist. «Die Mitarbeiter kennen den Betrieb manchmal besser als die Geschäftsleitung.» Im Kanton St. Gallen wurden in diesem Jahr 14 Konsultationsverfahren durchgeführt. In vier Fällen führten sie dazu, dass weniger Mitarbeiter entlassen wurden.

Bei der Firma Flawa in Flawil müssen trotz einem Konsultationsverfahren 100 Personen entlassen werden. Die Vorschläge der Mitarbeiter wurden zwar geprüft, «aber keiner konnte das Grundproblem der Flawa - die Kosten in den Griff zu bekommen - lösen», so der Konzernchef Niklaus Knüsel.

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