Im Zuge der Revision des Sozialhilfegesetzes wollte die Regierung auch die Mutterschaftsbeiträge streichen. Solche Beiträge erhalten Mütter nach der Geburt eines Kindes, falls sie in finanzieller Not sind. Doch die vorbereitende stemmte sich einstimmig gegen das Vorhaben der Regierung.
Doppelt gemoppelt
«Wir verlangen aber, dass Doppelspurigkeiten aus dem Weg geräumt werden», sagt Kommissionspräsident Erwin Böhi, SVP. Heute erhalten Mütter, die bereits Sozialhilfe beziehen, diese besonderen Mutterschaftsbeiträge ebenfalls - eine Doppelspurigkeit.
Die Kommission verlangt darum in einem Vorstoss, dass diese eliminiert wird: Nur Mütter, die keine Sozialhilfe beziehen, sollen Anspruch auf die besonderen Mutterschaftsbeiträge haben, wenn eine finanzielle Notsituation dies nahe legt. Diesen Vorschlag akzeptiert nun auch die Regierung.