Damit ein Entführungsalarm ausgelöst wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, erklärt Gian Rezzoli, Mediensprecher der St. Galler Kantonspolizei gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1. Die entführte Person muss minderjährig sein, es muss eine konkrete Gefährdung für die Person bestehen und es müsse eine Aussicht geben, dass Täter oder Opfer lokalisiert werden können.
Im Fall von Grabs waren die Kriterien des Entführungsalarms nicht erfüllt. Bei der Entführung durch einen Elternteil findet der Alarm in der Regel keine Anwendung, da in diesen Fällen normalerweise keine Gefahr für die Kinder bestehe, erklärt Rezzoli weiter.
Es gebe immer wieder Fälle, in denen ein Elternteil, der vom anderen getrennt lebt oder geschieden ist, die Kinder zu spät zurückbringt. Diese Fälle nehme die Polizei sehr ernst, in der Regel gebe es aber plausible Gründe.
Nach dem Fall Grabs stellt sich die Frage, ob ein Alarm nicht besser einmal zuviel als zuwenig ausgelöst wird. Die Polizei sieht das anders: Die Gefahr eines falschen Alarms sei gross. Zudem könnte ein Täter darauf aufmerksam gemacht werden, dass nach ihm gefahndet wird und er könnte dem Entführungsopfer etwas antun.
Die St. Galler Kantonspolizei analysiert jeden Einsatz und thematisiert auch den Entführungsalarm. Beispielsweise ob die genannten Kritierien in der Praxis Sinn machen.