Die beiden damals 14- und 15-jährigen Jugendlichen hatten auf dem Gelände der Topfpflanzen-Gärtnerei Rutishauser in Züberwangen in einer selbstgebauten Hütte aus Kunststoffkisten mit Feuer gespielt. Das Feuer frass sich in Windeseile durch die Treibhausreihen auf einer Fläche von rund 20 Fussballfeldern und zerstörte eine Million Topfpflanzen. Verletzt wurde niemand. Der Schaden wurde auf rund 30 Millionen Franken beziffert.
Die Jugendlichen wurden im September 2014 vom Kreisgericht Wil wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer Arbeitsleistung von je acht Tagen verurteilt. Sie hätten den Brand nicht absichtlich gelegt, sich jedoch pflichtwidrig und unvorsichtig verhalten, begründete das Gericht. Gegen die Urteile erhoben die beiden Beschuldigten und zwei Geschädigte Berufung beim Kantonsgericht St. Gallen.
Beschwerde wegen Haftungsfrage
Beschwerde reichten die Jugendlichen in erster Linie deshalb ein, weil die Haftungsfrage nicht geklärt war. Die Haftpflichtversicherung der Eltern deckten einen Schaden von rund 10 Millionen Franken, mehr aber nicht, hiess es an der erstinstanzlichen Verhandlung. Den Rest hätten die Familien demnach aus dem eigenen Sack bezahlen müssen.
Gemäss einer Mitteilung der Beschuldigten habe mit den Geschädigten und den involvierten Versicherungen bezüglich der Zivilforderungen eine Einigung gefunden werden können. Über deren Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart. Das Kantonsgericht hat nun die Berufungsverfahren als erledigt abgeschrieben. Damit bleibt es bei den Entscheiden des Kreisgerichts Wil. Jene des Kantonsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.