Am Donnerstag mussten sich die heute 15- und 16-jährigen Jugendlichen vor dem Kreisgericht Wil verantworten. Zum Schutz der Jugendlichen fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Medien statt. Weil der Fall von öffentlichem Interesse sei, gewährte das Gericht der Nachrichtenagentur sda Einblick in den Strafbefehl.
Laut diesem wurden die beiden Jugendlichen im Dezember 2013 wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst und Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen.
Die Jugendlichen haben den Brand gemäss Strafbefehl nicht absichtlich gelegt. Allerdings hätten sie sich pflichtwidrig unvorsichtig verhalten. «Von 14- und 15-Jährigen kann man erwarten, dass sie um die Gefahr wussten, als sie an einer brandgefährlichen Stelle mit dem Feuer hantierten», schrieb der Jugendanwalt. Die
Strafe beträgt zehn Tage persönliche Leistung. Acht Tage werden vollzogen, zwei Tage aufgeschoben. Die Probezeit dauert ein Jahr.
Die Forderungen von insgesamt 100'000 Franken wurden auf den Zivilweg verwiesen. Der Besitzer der Gärtnerei, bei der ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstand, machten lediglich den Selbstbehalt von 300 Franken geltend.