Man stehe in engem Kontakt mit der Familie aus Somalia, sagt der Sprecher des Islamischen Zentralrats Schweiz (ZRS), Qaasim Illi gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF. «Wir haben uns einen Tag nach der Abstimmung mit der Familie getroffen und ihnen finanzielle Unterstützung zugesichert.» Der ZRS habe ein Interesse daran, dass das Bundesgericht in der ganzen Debatte rund um das Tragen von Kopftüchern einen Grundsatzentscheid fälle. Der Fall Heerbrugg könnte die Grundlage dafür liefern.
In stetem Kontakt mit Familie
Ebenfalls in engem Kontakt mit der Familie steht die Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz. Man stehe der Familie beratend zur Seite, so ihr Präsident Hisham Maizar. Der Föderation gehe es in erster Linie um Integration und um ein friedliches Zusammenleben. Aber: Ein Bundesgerichtsentscheid sei auch im Interesse der Föderation.
Interesse an einer klaren Regelung, wenn es um das Tragen von Kopftüchern an den Schulen geht, haben auch die Politiker, allen voran die SVP des Kantons St. Gallen. Sie hat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Er wird voraussichtlich in der Juni-Session im St. Galler Kantonsrat behandelt. Auch in anderen Kantonen und auf Bundesebene sind Vorstösse hängig, die in eine ähnliche Richtung zielen.
Bundesgericht wird entscheiden müssen
Unabhängig davon, was auf politischer Ebene alles läuft - Das Bundesgericht wird sich früher oder später mit der Frage befassen müssen, ob das Tragen von Kopftüchern verfassungswidrig ist oder nicht.