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Gruppe von Tänzern neben der Bühne in der Kathedrale
Legende: Weite Hosen und Röcke statt nackte Beine: Wegen der Vorschriften wurde die Kleidung der Tänzerinnen angepasst. Anna-Tina Eberhard (Theater St. Gallen)

Ostschweiz Nackte Oberkörper sind nicht erlaubt

In der St. Galler Kathedrale wird das Tanzstück «Rosenkranz» aufgeführt. Damit die Veranstaltung dort stattfinden kann, müssen sich die Tänzer an Kleidervorschriften der katholischen Kirche halten.

Für ihn sei wichtig, dass die Tänzer nicht mit nacktem Oberkörper in der Kirche herumlaufen würden, sagt Dompfarrer Beat Grögli. Deshalb hat er sich im Vorfeld mit den Verantwortlichen des Theaters St. Gallen zusammengesetzt und Bedingungen festgelegt, damit die Aufführung in der Kathedrale stattfinden kann. So tragen die Tänzerinnen nun zum Beispiel eine Leggins unter dem Rock und keine Shirts mit schmalen Trägern.

«Dabei geht es nicht darum, die Tänzerinnen und Tänzer zu schikanieren», sagt Dompfarrer Grögli. Sondern vielmehr, dass die Kathedrale eine ursprüngliche Bestimmung habe, jene des Gebets und des Gottesdienstes.

Bühne muss immer wieder abgebaut werden

Neben den Kleidervorschriften müssen sich die Tänzerinnen und Tänzer an weitere Vorschriften halten. So konnte etwa erst am Abend, wenn alle Gottesdienste und kirchlichen Aktivitäten vorbei waren, geprobt werden. Ausserdem muss ein Teil der Bühne immer wieder abgebaut werden, damit Gottesdienste ohne Einschränkung abgehalten werden können.

Teil einer Trilogie

Das Stück «Rosenkranz» wird am Mittwochabend im Rahmen der St. Galler Festspiele uraufgeführt. Es ist der zweite Teil einer Trilogie. Choreographiert hat das Stück die Britin Cathy Marston. Getanzt wird es von der Tanzkompanie des Theaters St. Gallen.

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