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Ostschweiz Neue Diskussionen um Fussball-Schnellverfahren

Ein Urteil eines Schnellverfahrens sorgt für Wirbel: Ein Fussballfan wurde verurteilt, obwohl sich nachträglich zeigte, dass er unschuldig ist. Nun reagiert die St. Galler Staatsanwaltschaft.

Es passierte am Spiel FC St.Gallen gegen FC Basel im letzten August: Es kam zu Krawallen. Einem 18jährigen Basler wurde vorgeworfen, er habe einen Sicherheitsmann getreten. In einem Schnellverfahren wurde er deshalb verurteilt.

Der Fussballfan zog das Urteil vor das Kreisgericht St. Gallen, das ihn freisprach. Der Grund: Inzwischen waren Videoaufnahmen aufgetaucht, die den Angeklagten entlasteten. Die Stadtpolizei St. Gallen hatte die Szenen bei der Durchsicht übersehen.

Die Staatsanwaltschaft will deshalb in umstrittenen Fällen künftig sämtliches Videomaterial bei der Stadtpolizei anfordern. Das erklärte der Erste Staastanwalt Thomas Hansjakob gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz». Bisher erhielt die Staatsanwaltschaft lediglich Ausschnitte mit den umstrittenen Szenen.

Die Schnellverfahren stellt Hansjakob allerdings nicht in Frage. Diese hätten für die Beschuldigten Vorteile, auch finanzielle. Ein normales Gerichtsverfahren sei viel teurer, so Hansjakob.

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