Im April 2015 hat die Stadt Altstätten mit Bund, Kanton und der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten eine Einigung über den Verkaufspreis der Parzelle im Hädler erzielt. Dieses Grundstück ist als künftiger Ersatzstandort des heutigen Empfangs- und Verfahrenszentrums (EVZ) an der Bleichemühlistrasse 6 vorgesehen. Neben dem Verkaufspreis wurden auch zentrale Rahmenbedingungen geregelt wie zum Beispiel die maximale Anzahl von Asylsuchenden im neuen Bundeszentrum, das Kaufrecht für das Grundstück des heutigen EVZ und die Zusicherung, dass Altstätten keine Asylsuchenden aus dem kantonalen Kontingent aufnehmen muss.
Begleitgruppe erarbeitete Forderungen
Inzwischen wurde eine breit abgestützte Begleitgruppe gebildet, welche alle Anspruchsgruppen und deren Bedürfnisse einbezieht. Die Begleitgruppe hatte die Aufgabe, die betrieblichen und sicherheitsrelevanten Forderungen der Stadt Altstätten gegenüber Bund und Kanton auszuarbeiten. In zwei Arbeitssitzungen haben die Mitglieder der Begleitgruppe einen umfassenden Forderungskatalog erarbeitet. Der Forderungskatalog wurde vom Stadtrat am 26. Oktober 2015 verabschiedet. Für die Verhandlungen der Stadt Altstätten mit Bund und Kanton sind zurzeit drei Sitzungen bis Ende Januar 2016 vorgesehen. Sollten die Verhandlungen erfolgreich verlaufen, könnte die Altstätter Bevölkerung im Jahr 2016 über den Verkauf der Parzelle Hädler an den Bund abstimmen.