Zu beurteilen ist die Tat eines 53-jährigen Schweizers, der im Jahr 2011 seine Frau erdrosselt und die Leiche in einem Schacht neben dem Haus vergraben hatte.
Das Kreisgericht Rorschach verurteilte ihn im März 2015 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Mehrere Beteiligte zogen den Fall ans Kantonsgericht weiter. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag, die Staatsanwaltschaft und die Privatkläger auf Mord.
Das Kantonsgericht hatte sich am Montag in zweiter Instanz mit dem Fall befasst. Die für Dienstagnachmittag vorgesehene Bekanntgabe des Urteils wurde verschoben. Die von allen Parteien vorgebrachte Kritik am derzeit vorliegenden Gutachten sei berechtigt, teilte das Kantonsgericht mit.