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Ostschweiz Neues Gutachten im Hauswart-Prozess in Auftrag gegeben

Das Kantonsgericht St. Gallen hat entschieden, dass im sogenannten Hauswart-Prozess ein weiteres psychiatrisches Gutachten nötig ist. Das vorliegende Gutachten weise Mängel auf, heisst es in der Begründung.

Im März 2011 soll ein ehemaliger Vermögensverwalter in Rapperswil-Jona einen Hauswart erschossen haben. Das Kreisgericht See-Gaster hat den Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Tafel, die den Eingang des Kantonsgerichts in St. Gallen markiert.
Legende: Das Kantonsgericht St. Gallen hat im Hauswart-Prozess noch kein Urteil gefällt. Keystone

Für die Strafkammer des Kantonsgerichts ist die Täterschaft des Angeklagten erwiesen. Damit eine Strafe festgelegt werden könne, brauche es jedoch ein weiteres Gutachten, schreibt das Kantonsgericht in einer Mitteilung.

Warum das aktuelle Gutachten mangelhaft ist, schreiben die Richter nicht. Wegen des laufenden Strafverfahrens gibt es beim Kantonsgericht derzeit keine weiteren Auskünfte.

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