Im März 2011 soll ein ehemaliger Vermögensverwalter in Rapperswil-Jona einen Hauswart erschossen haben. Das Kreisgericht See-Gaster hat den Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Für die Strafkammer des Kantonsgerichts ist die Täterschaft des Angeklagten erwiesen. Damit eine Strafe festgelegt werden könne, brauche es jedoch ein weiteres Gutachten, schreibt das Kantonsgericht in einer Mitteilung.
Warum das aktuelle Gutachten mangelhaft ist, schreiben die Richter nicht. Wegen des laufenden Strafverfahrens gibt es beim Kantonsgericht derzeit keine weiteren Auskünfte.