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Ostschweiz Neues Jahr - neue Gesetze

Mit dem neuen Jahr sind in der Ostschweiz zahlreiche Gesetze auf kantonaler Ebene in Kraft getreten. Nicht alle sind alltäglich. In Graubünden darf beispielsweise uneingeschränkt getanzt werden.

Mit Beginn des neuen Jahres sind verschiedene Gesetze oder Anpassungen in Kraft getreten. Nicht alle sind für jedermann relevant. Eine Übersicht:

  • Graubünden: Das Tanzverbot an hohen Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern wurde per Ende 2015 aufgehoben. Künftig dürfen Tanzanlässe mit Bewilligung der Gemeinde durchgeführt werden. Die evangelische Landeskirche unterstützt diese Anpassung, fordert aber, dass die Feiertage dennoch würdig begangen werden.
  • Appenzell Ausserrhoden: Das revidierte Hundegesetz tritt in Kraft. Künftig müssen auch die Besitzer von Hofhunden die volle Hundesteuer entrichten. Befreit von der Steuer sind künftig unter anderem Polizei- Armee- und Blindenhunde.
  • St.Gallen: Bedürftige Senioren, Menschen mit Behinderung oder Personen mit wenig Einkommen erhalten künftig weniger finazielle Unterstützung vom Kanton.
  • Glarus: Die Bussenverordnung wurde angepasst. Künftig müssen Fischer eine Busse bezahlen, wenn sie die Statistik über den Fischfang mit Verspätung ausfüllen.
  • Thurgau: Das Pflegepersonal in Altersheimein muss künftig geringere Anforderungen bei der beruflichen Ausbildung erfüllen. Damit will der Regierungsrat den Fachkräftemangel bekämpfen.

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