Die Thurgauer Regierung will eine Standesinitiative lancieren, um das Vorgehen bei ausstehenden Krankenkassenprämien neu zu regeln. Immer mehr Versicherte zahlten ihre Krankenkassenprämien nicht, schreibt der Kanton und dies verursache hohe Kosten.
Liegen Verlustscheine vor, dann müssen laut dem Krankenversicherungsgesetz die Kantone 85 Prozent der nicht bezahlten Prämien übernehmen. Im Thurgau müssen die Gemeinden solche Forderungen bezahlen.
Zahlen Versicherte später ihre Prämienschulden doch noch, müssen die Krankenversicherer nur 50 Prozent davon zurückerstatten. Dies verursacht den Gemeinden Verluste von 35 Prozent, während die Versicherer bis zu 135 Prozent der Prämien erhalten. Die Verlustschein bleiben dabei bei den Versicherern.
«Unbefriedigende Situation»
Neu sollen die Krankenversicherer den Kantonen diese Verlustscheine oder andere Rechtstitel übertragen, falls die Kantone 90 Prozent der offenen Prämien bezahlen. Damit kann der Kanton die Forderungen zu 100 Prozent eintreiben.
Die 10 Prozent «Gewinn» sollen den Aufwand des Kantons oder der Gemeinde beim Eintreiben der Krankenkassenprämien decken. Der Verband der Thurgauer Gemeinden unterstützt die Standesinitiative, wie der Kanton schreibt. Ob die Initiative dem Parlament in Bern eingereicht wird, entscheidet der Thurgauer Grosse Rat.