Der heute 25jährige Haupttäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, wie Stefan Haffter von der Thurgauer Staatsanwaltschaft sagte. Das Obergericht sprach den Verurteilten der versuchten vorsätzlichen Tötung, der versuchten vorsätzlichen schweren Körperverletzung und weiterer Delikte schuldig. Es folgte damit weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Der zweite, heute 23jährige Täter, wurde der versuchten schweren Körperverletzung und der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhält eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Sechs Monate muss er absitzen, die übrigen 24 Monate wurden bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen.
Brutale Fusstritte gegen den Kopf
Die beiden Schweizer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zusammen mit einem weiteren Kollegen, der bereits verurteilt ist, grundlos zwei junge Männer angegriffen und mit Fusstritten und Faustschlägen traktiert. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und beide leichte bis mittelschwere Verletzungen.
Eine Überwachungskamera filmte die Täter. Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden veröffentlichten zum ersten Mal nicht nur ein Standbild, sondern eine Videosequenz im Internet. Kurz danach konnten die Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie gestanden die Taten.
Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte den 25jährigen Haupttäter im Frühjahr 2013 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Gegen seinen jüngeren Kollegen sprach es eine bedingte Strafe von zwei Jahren aus. Die Staatsanwaltschaft erachtete dies als zu milde und legte Berufung ein.
Nur mit Glück glimpflich ausgegangen
In der Verhandlung vor Obergericht sagte der Staatsanwalt, die Angeklagten seien «mit einer ungeheuren Aggressivität und Brutalität auf die zufällig gewählten Opfer losgegangen, die sich nicht wehrten». Der Hauptangeklagten habe mit den Fusstritten gegen den Kopf eines Opfers schwerste Verletzungen in Kauf genommen.
Die Verteidiger kritisierten auch die Veröffentlichung des Überwachungsvideos im Internet. Dadurch seien die jungen Männer bereits vor der Gerichtsverhandlung bestraft worden. Laut «Thurgauer Zeitung» werden die beiden Verurteilten den Fall wahrscheinlich ans Bundesgericht weiterziehen.