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Ostschweiz Olma Messen gehen nicht vor Bundesgericht

Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat mit seinem Urteil zum Gestaltungsplan «Olma Kongress- und Konferenzgebäude mit Hotel» gegen dessen Rechtsmässigkeit entschieden. Die Olma Messen haben nun beschlossen, auf eine Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesgericht zu verzichten.

Mitte Juni ist das St. Galler Verwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass das Hotel in der Zone für öffentliche Bauten nicht zulässig ist. Zudem sei die Doppelrolle von St. Galler Stadtpräsident Thomas Scheitlin ein Problem.

Nun haben die Verantwortlichen der Olma Messen St. Gallen entschieden, dieses Urteil zu akzeptieren und keine Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Ein Weiterzug hätte kaum Chancen, teilen die Olma Messen in einer Mitteilung mit.

Gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» sagen die Verantwortlichen, dass die gesamte Planung rund 2,8 Millionen gekostet habe. Ob die Olma nun definitiv auf einen Hotelbau verzichtet oder dieses in einem anderen, neuen Projekt integriert, ist offen. 

Zwei Hüte

Am Anfang des Streits um das geplante Kongresszentrum hat Thomas Scheitlin als Stadtpräsident mit seinen Kollegen Einsprachen dagegen abgewiesen. Da er bei den Olma Messen auch das Verwaltungsrats-präsidium innehat, sei dies ein Rollenkonflikt, findet das Verwaltungsgericht.

Stadt überprüft VR-Sitze

Thomas Scheitlin sagt gegenüber dem Regionaljournal, dass er den Gerichtsentscheid nicht richtig finde, aber akzeptiere. Die Stadt will nun überprüfen, in welchen Verwaltungsräten die Exekutivmitglieder noch Einsitz nehmen sollen. Rechtsprofessor Benjamin Schindler von der UNI St.Gallen sagt auf Anfrage, dass dieses Urteil wegweisenden Charakter haben könnte. Er rät der Stadt und auch den Gemeinden, ihre Vertretungen in den verschiedensten Körperschaften zu überprüfen.

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