Die Thurgauer Staatsanwaltschaft steht kurz davor, die beiden Männer wegen fahrlässiger Tötung anzuklagen. Dies bestätigt Stefan Haffter, Mediensprecher der Thurgauer Staatsanwalt, gegenüber «Regionaljournal Ostschweiz»: «Die Parteien wurden bereits darüber informiert, dass wir Anklage erheben.»
Das Bezirksgericht Frauenfeld muss abklären, ob die beiden Angeklagten ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, weil sie trotz einer Sturmwarnung das Gelände nicht räumen liessen. Auf fahrlässige Tötung stehen im Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Im Juli 2012 wurde eine junge Helferin während eines Unwetters auf dem Gelände des Openairs Frauenfeld schwer verletzt. Die junge Frau verstarb kurz darauf im Spital. Der Vorfall hatte sich zwei Tage nach dem Openair während Aufräumarbeiten ereignet.