Die Behörden fahndeten mit Fotos im Internet nach den Hooligans. Die Randalierer aus den Kantonen Zürich, Thurgau und St. Gallen kassierten bedingte Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen und Bussen bis zu 4'600 Franken. Zudem müssen sie für die Untersuchungskosten aufkommen.
Gegen die Verurteilten wurden auch Rayon- und Stadionverbote ausgesprochen, wie die Luzerner Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Sie sind zwischen 20 und 36 Jahre alt. Die Urteile sind rechtskräftig.
Auch Jugendliche beteiligt
Vier Verfahren gegen jugendliche Randalierer werden derzeit noch in deren Heimatkantonen durchgeführt. Zu den Ausschreitungen kam es am 20. März 2012 nach dem Fussballspiel im Bahnhof Luzern. Eine Gruppe von GC-Fans warf gemäss Staatsanwaltschaft mit Steinen und anderen Gegenständen gegen Luzerner Polizisten und beschädigten die Bahnhofinfrastruktur.
Um die Täter zu identifizieren, publizierten die Staatsanwaltschaft und die Polizei im Juli 2012 auf ihrer Webseite 34 Bilder der unbekannten Randalierer. Zuvor hatten die Behörden den Beteiligten eine Frist eingeräumt, sich zu stellen. Die Frist nahm jedoch nur eine Person war. Die meisten wurden durch Hinweise von Dritten identifiziert.