In den letzten Jahren waren es in den Kantonen Thurgau und St. Gallen Einzelfälle, in denen muslimische Schülerinnen den Schwimmunterricht nicht besuchen wollten. Die Kantone haben klare Richtlinien erstellt, die lauten: Schwimmen ist Pflicht.
Daher begrüssen die Amtsstellenleiter der Volksschulen beider Kantone das Bundesgerichts-Urteil. Für Walter Berger aus dem Thurgau bedeutet es eine Bestätigung der Praxis. Und Rolf Rimensberger, St. Galler Volksschulleiter, sagt auf Anfrage gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz»: «Es bringt einfach Klarheit und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.»
In den übrigen Kantonen ist der Schwimm-unterricht für muslimische Kinder in der Schule kaum ein Thema. Graubünden musste sich noch gar nie damit auseinandersetzen, heisst es beim Amt für Volksschule auf Anfrage. Wohl darum, weil der Kanton mit 1,6 Prozent den landesweit niedrigsten Anteil an Muslimen überhaupt aufweist.