Mit der Annahme der Fabi-Vorlage am 9. Februar 2014 haben sich die Schweizerinnen und Schweizer auch für eine Plafonierung des Pendelerabzuges ausgesprochen. Bei den Bundessteuern beträgt dieser 3000 Franken.
St.Gallen: Referendum steht
Nun haben auch die Kantone reagiert. Im Kanton St.Gallen beträgt die Obergrenze 3655 Franken, wie der Kantonsrat in der Februarsession 2015 festlegte. Gegen die Einführung der Pendlerabzug-Obergrenze hat ein überparteiliches Komitee (SVP, FDP und CVP) erfolgreich das Referendum ergriffen. Über 6000 Unterschriften sind zusammengekommen, 4000 wären nötig gewesen.
Thurgau: Unterschriftensammlung startet
Am Mittwoch hat auch der Thurgauer Bund der Steuerzahler (BDS) das Referendum angekündigt, wie SVP-Kantonsrat Vico Zahnd bestätigt. Der Thurgauer Grosse Rat hat die Obergrenze im März bei 6000 Franken festgelegt. Innert drei Monaten muss der BDS nun 2000 Unterschriften zusammenbringen um eine Abstimmung zu erzwingen.
Kein Thema in Appenzell Innerrhoden und Graubünden
Nicht bestritten ist der Pendlerabzug von maximal 6000 Franken im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Und im Kanton Appenzell Innerrhoden hat die Standeskommission einstimmig entschieden, keine Obergrenze einzuführen, wie Säckelmeister Thomas Rechsteiner sagt.
Auch im Kanton Graubünden sei eine Obergrenze kein Thema: «Graubünden hat aufgrund seiner Weitläufigkeit und der gebirgigen Topografie im Vergleich zu anderen Kantonen andere Voraussetzungen», argumentiert Regierungsrat Mario Cavigelli.