Im Jahr 2011 verschärfte der Bund das Gewässerschutzgesetz. Dort wird den Kantonen genau vorgeschrieben, wie viel Platz sie den Flüssen zurückgeben müssen. So verschwindet unter anderem Landwirtschaftsland, was die Bauern kritisieren. Die zuständige Kommission des Nationalrats will nun die Kantone wieder selber entscheiden lassen, weil diese die regionalen Eigenheiten besser beurteilen könnten.
Das forderten die Ostschweizer Kantone schon länger. St. Gallen und Graubünden lancierten auch entsprechende Standesinitiativen. Für den Ausserrhoder Kantonsingenieur Urban Keller ist dieser Entscheid deshalb ein gutes Zeichen.
Kritik kommt dagegen von Seite der Fischer. Rolf Gächter vom St. Galler Fischereiverband sieht vor allem Probleme bei der Koordination. Weil sie eng mit den Bündnern, Thurgauern und Appenzellern zusammenarbeiten würden, wären unterschiedliche Regeln sehr aufwendig.