Wiegt ein Kind bei der Geburt weniger als 2'000 Gramm, dann gilt das per Definition als Geburtsgebrechen. Für die Kosten kommt dann nicht mehr die Krankenkasse sondern die Invalidenversicherung auf. Rund 40% der Leistungen der spezialisierten Kinderspitäler gehen zu Lasten der Invalidenversicherung. Doch diese will nicht mehr länger den vollen Betrag zahlen. Seit über einem Jahr liegen sich die selbständigen Kinderspitäler in der Schweiz in den Kantonen St. Gallen, Zürich und Basel Stadt und Land deshalb in den Haaren.
Verhandlungen gescheitert
Die IV will pro Fall rund 500 Franken weniger zahlen, als die Kinderspitäler verlangen. Stefan Ritler, Leiter der Invalidenversicherung: «Wir haben von den Kinderspitälern keine triftigen Gründe erhalten, wieso die Kosten so hoch sind.» Die Tarifverhandlungen mit den Kinderspitälern laufen seit einem Jahr und wurden ohne Ergebnis abgebrochen. Momentan gilt ein Übergangstarif, der laut den Kinderspitälern nicht kostendeckend ist.
Früher habe die IV nicht die vollen Kosten getragen, weil die Kantone in die Bresche sprangen. Die Kosten seien aber gleich hoch geblieben, sie seien neu einfach anders verteilt und gingen nun ganz zu Lasten der IV, sagt Guido Bucher, der Leiter des Ostschweizer Kinderspitals: «Die Behandlung beispielsweise von Frühgeborenen ist teurer als in der Erwachsenenmedizin. Dass Kinderspitäler bei der Festsetzung von Tarifen mit der Behandlung von Erwachsenen gleichgesetzt werden ist nicht tragbar.»
Existenz gefährdet
Weil die IV weniger zahlt, sitzt das Ostschweizer Kinderspital pro Jahr auf ungedeckten Rechnungen in der Höhe von 1,2 Millionen Franken. Diesen Betrag bezahlen vorübergehend die Trägerkantone. Doch das könne und dürfe kein Dauerzustand sein und könnte die Existenz der Kinderspitäler längerfristig gefährden, klagt Guido Bucher. Gemäss der Allianz der Schweizer Kinderspitäler will man sich mit der IV demnächst erneut an einen Tisch setzen, um im Interesse der Kleinsten doch noch eine Lösung im Tarifstreit zu finden.