Medikamentenrückstände, Haushaltschemikalien und Pflanzenschutzmittel sind die häufigsten Mikroverunreinigungen, die mit dem Abwasser in die Kläranlage gelangen. Bislang konnten diese Mikroverunreinigungen nicht abgebaut werden.
Das muss sich ändern. Das neue Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass Kläranlagen 80 Prozent dieser Verunreinigungen abbauen müssen. Die Kantone haben nun Zeit, bis zum Jahr 2035 ausgewählte Kläranlagen aufzurüsten.
Im Kanton St.Gallen sind davon acht Anlagen betroffen, die Investitionen von rund 120 Millionen Franken auslösen werden. Finanziert werden diese zu 75 Prozent vom Bund über eine Abgabe von neun Franken je angeschlossenem Einwohner.
Zur Diskussion stehen zwei Methoden: Mit Aktivkohle können Mikroverunreinigungen gebunden werden, mit Ozon werden Moleküle gespalten und sind so einfacher abbaubar.