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Ostschweiz Patienten bestimmen mit

Seit zwei Monaten bietet die Psychiatrische Klinik St. Pirminsberg in Pfäfers eine «psychiatrische Patientenverfügung» an. Mit dem Dokument können Patienten freiwillig festlegen, welche Behandlung sie bei einer Hospitalisierung wollen und auf welche Massnahmen verzichtet werden soll.

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Die Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts Anfang 2013 hat einige Änderungen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Behandlung von urteilsunfähigen Personen gebracht. Neu kann die Erwachsenenschutzbehörde (Kesp) angerufen werden, wenn einer Patientenverfügung nicht entsprochen wird.

Bekannt sind Patientenverfügungen aus dem somatischen Bereich – zum Beispiel, wenn es um lebensverlängernde Massnahmen geht oder um die Organspende.

Im September gestartet

Neu gibt es auch eine Patientenverfügung für psychiatrische Patienten. Das Dokument haben die Beratungsstelle Pro Mente Sana, die Psychiatrie-Dienste Süd des Kantons St. Gallen (unter Federführung der Klinik St. Pirminsberg, Pfäfers), die Psychiatrie-Klinik des Kantons Obwalden und die Universitäre Psychiatrische Klinik Basel erarbeitet. Vor zwei Monaten wurde das Dokument eingeführt.

Vorsorgeauftrag

Mit der Psychiatrischen Patientenverfügung ist es möglich, einen Versorgungsauftrag im Voraus zu treffen. So kann zum Beispiel festgelegt werden, welche Medikamente einer kranken Person verabreicht werden dürfen und welche nicht. Auch wird in der Verfügung gefragt, welche Vertrauensperson beigezogen werden soll, wenn der Patient die Urteilsfähigkeit verlieren sollte. «Mit der Patientenverfügung wird die Fremdbestimmung möglichst klein gehalten, die Selbstbestimmung soll soweit möglich Vorrang erhalten», sagt Gerda Malojer, Pflegeexpertin der Klinik St. Pirminsberg.

Die Psychiatrische Patientenverfügung ist auch Thema an der Säntis-Psychiatrie-Tagung, die am Donnerstag, 13. November 2014, in der Psychiatrischen Klinik Wil stattfindet (Eventhalle, 8.45 bis 16 Uhr). Die Tagung richtet sich an Betroffene, Angehörige und Fachleute.

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