Der Hilfspfleger hat laut dem Urteil des Kreisgerichts Toggenburg vom Donnerstag drei Frauen gedrängt, ihn mit der Hand zu befriedigen. Der diplomierte Sozialpädagoge arbeitete zwischen 2007 und 2010 am Spital Wattwil. Er war hauptsächlich im Nachtdienst auf einer medizinischen Bettenstation oder in der Geriatrie tätig.
Am Donnerstag wurde der 59-Jährige wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Anstaltspfleglingen verurteilt. Vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Schändung sprach ihn das Gericht frei. Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe beträgt 14 Monate. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen.
Der Angeklagte habe die Opfer aus egoistischen Gründen schamlos ausgenützt, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung. Der Pfleger war wegen Exhibitionismus vorbestraft. Das Gerichtsurteil verpflichtet ihn, seine psychische Störung während des Strafvollzugs zu therapieren. Während fünf Jahren hat ihm das Gericht ausserdem das Arbeiten in der Pflege, Betreuung, Begleitung oder Erziehung verboten.
Eine von der Staatsanwaltschaft verlangte öffentliche Publikation des Urteils mit dem Namen des Angeklagten lehnte das Gericht aber ab. Dies diene der Prävention nicht, sagte der vorsitzende Richter. Ob der Angeklagte das Urteil des Kreisgerichts Toggenburg akzeptiert, ist noch offen.