Im Gerichtsprozess wegen des Informationslecks bei der St. Galler Polizei verlangt der angeklagte «Blick»-Journalist einen Freispruch. Die Genugtuungsforderungen der
Taxifahrer seien abzuweisen.
Der angeklagte Journalist habe niemanden zur Verletzung des Amtsgeheimnisses angestiftet, schon gar nicht einen Polizisten, sagte der Verteidiger des 32-jährigen «Blick»-Mitarbeiters am Mittwochnachmittag vor dem Bezirksgericht Wil. Die Bilder der verdächtigen Taxifahrer habe der Angeschuldigte
vom mitangeklagten Privatdetektiv verlangt. Wie dieser die Bilder beschaffte, spiele für den Journalisten strafrechtlich keine Rolle. Ausserdem habe der unschuldige Taxifahrer, dessen Bild der «Blick» fälschlicherweise publizierte, mit der Korrektur des Artikels ausdrücklich auf Forderungen gegenüber der Zeitung verzichtet.
Der Privatdetektiv und der «Blick»-Journalist sollen gemäss Anklage wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung mit bedingten Geldstrafen von 240 Tagessätzen à 120 Franken und 60 Tagessätzen à 100 Franken bestraft werden.
Detektei geschlossen
Teilweise schuldig bekannte sich der 32-jährige Privatdetektiv, der aus gesundheitlichen Gründen vom Gerichtsprozess dispensiert wurde. Der Beschuldigte habe aus seinen Fehlern gelernt und seine Detektei geschlossen, sagte sein Verteidiger.
Im Fall der Taxifahrer-Bilder akzeptiert der Detektiv einen Schuldspruch. Da der betreffende Polizist bereits verurteilt worden sei, bestreite der Angeklagte die Amtsgeheimnisverletzung nicht. Eine bedingte Geldstrafe von höchstens 45 Tagessätzen sei genug, sagte sein Verteidiger.