Man habe das Bundesamt für Strassen nicht vorgängig informiert, sagt Christian Aldrey, Chef der St. Galler Verkehrspolizei. Das Bundesamt sprach in einer Reaktion von einer rechtlich heiklen Aktion, das Gesetz verbiete die Bekanntgabe von Radarstandorten.
Es gebe noch weitere Gründe, warum das Experiment abgebrochen werden könnte: Falls sich zeigen würde, dass die Autofahrer nach den Blitzkästen stark beschleunigen beispielsweise, sagt Christian Aldrey. Die Polizei will nun die Reaktionen fürs erste beobachten und zeigt sich offen für Gespräche. Der Versuch sei allerdings zeitlich nicht beschränkt.