Die Lakers Sport AG ist der Ansicht dass keine Steuern für die Unterstützungsgelder des «100-er Clubs» geschuldet sind. Damit blitzte sie bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht ab. Die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geforderte Summe ist wegen der Aufschaltung einer Liste der Klubmitglieder auf der Website des NLA-Klubs in der Zeit vom Oktober 2004 bis Oktober 2007 geschuldet.
Das Bundesgericht kommt im Urteil zum Schluss, dass die Lakers dem Business-Klub eine Rubrik auf ihrer Website zur Verfügung gestellt und diese bewirtschaftet haben. Das entspreche einer Dienstleistung, die mehrwertsteuerpflichtig sei. In den Jahren 2002 bis 2008 hatte der «100-er Club» den Lakers rund 5,7 Millionen Franken überwiesen.