Die Gutscheine, welches das RAV verteilt, sind für ein elektronisches Jobportal. Werden sie eingelöst, dann können die RAV-Berater nachvollziehen, wann ihre Kunden sich eingeloggt haben und wonach sie genau gesucht haben.
Diese Praxis brachte die Basler Zeitung «Tageswoche» ans Licht. Der Basler Datenschützer findet diese Möglichkeit heikel. Auch, weil die Stellensuchenden nicht aktiv über diese Überwachungsmöglichkeit informiert werden.
Anders ist dies im Kanton Appenzell Ausserrhoden. «Wir fanden das System anfangs auch problematisch und geben daher die Gutscheine nur mit einem Begleitschreiben heraus», sagt der Ausserrhoder RAV-Leiter Peter Näf gegenüber Radio SRF1.
Der Ausserrhoder Datenschützer begrüsst dieses Vorgehen. «Das ist ein wichtiger Hinweis», sagt Urs Glaus. Dadurch müsse jedem klar sein, welche Spielregeln gelten. In Glarus und im Thurgau wurden die Stellensuchenden bis anhin nur mündlich und über die Nutzungsbedingungen des Jobportals über die Überwachungsmöglichkeit informiert.
Für den Thurgauer Datenschutzbeauftragten Fritz Tanner ist nur mündliches Informieren heikel. Anscheinend habe man im Thurgau jedoch bereits reagiert, sagt er und auf den neuen Gutscheinen einen entsprechenden Hinweis platziert. Darum sei sein Eingreifen wohl nicht mehr nötig.