Die St.Galler Regierung will kein Gesichtsverhüllungsverbot, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Ein solches Verbot lasse sich nicht mit dem öffentlichen Interesse begründen. Die Regierung sieht aber Einschränkungen vor: Diese betreffen den Kontakt mit Behörden und Amtsstellen. Bei Kontakten etwa mit dem Sozialdienst oder bei Elterngesprächen könne es notwendig sein, um «von Angesicht zu Angesicht» miteinander sprechen zu können.
Kein Kopftuchverbot an Schulen
An den Schulen sieht die St.Galler Regierung von einem Kopftuchverbot ab. Im Schulgesetz soll in Zukunft stehen, dass sich die Schüler korrekt kleiden müssen. Das Kopftuchverbot wurde faktisch bereits vor einem Jahr durch das Bundesgericht ausser Kraft gesetzt.