Auslöser für den Vorstoss ist das Kunstmuseum Thurgau in der Kartause Ittingen, welches erweitert wird. Die Thurgauer Regierung will über 11 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds an diese Erweiterung zahlen. Ob dies nun tatsächlich zustande kommt, entscheidet das Bundesgericht.
Eine Gruppe von Kantonsräten quer durch alle politischen Lager will grundsätzlich an dieser Praxis rütteln. Über solch hohe Beträge soll nicht die Regierung sondern das Parlament entscheiden.
«Schwer nachvollziehbar»
Die Regierung will davon nichts wissen und gibt diesem Antrag in ihrer Antwort eine Absage. Sie sehe zwar ein, dass die Auszahlung höherer Beiträge aus dem Lotteriefond demokratisch schlecht abgestützt sei. Wolle man aber jeden Beitrag über 100'000 Franken, so wie das die Initiatnen fordern, dem Kantonsparlament vorlegen, dann würde das lange Verzögerungen und einen grossen administrativen Aufwand nach sich ziehen, meint die Regierung.
Sie verspricht, das Thema zu überdenken und einen anderen Vorschlag zu bringen. Den Initianten reicht dies nicht, wie sie auf Anfrage sagen. Sie könnten die Argumentation der Regierung nicht nachvollziehen.
Über die parlamentarische Initiative entscheidet der Kantonsrat.