Mit einer Zweidrittels-Mehrheit haben sich die Schulbürgerinnen und Schulbürger von Au-Heerbrugg für ein Kopftuchverbot an der Schule ausgesprochen. Der Schulrat muss nun eine Lockerung in der Schulordnung rückgängig machen. Mit dieser hat er zwei somalischen Mädchen erlauben wollen, das Kopftuch in der Schule zu tragen.
Juristisches Nachspiel: Familie macht Rekurs
Jetzt wird der somalischen Familie während zehn Tagen das rechtliche Gehör gewährt, wie Schulratspräsident Walter Portmann sagte.
Danach werde das Kopftuchverbot verfügt und der Familie mit einer Rechtsmittelbelehrung zugestellt. Gegen diese Verfügung legt die Familie nun beim Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen Rekurs ein. Dies bestätigt Hisham Maizar, Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz. Die Dachorganisation werde die Familie unterstützen, so Maizar gegenüber dem St. Galler Tagblatt. Erste Instanz ist das St. Galler Bildungs-departement.
In einem anderen Kopftuch-Fall im St. Galler Rheintal, der beim Bildungsdepartement hängig ist, entschied das Verwaltungsgericht, die nächst höhere Instanz im Kanton, dass eine Beschwerde ein kommunal verfügtes Kopftuch-Verbot aufschiebt. Es ist davon auszugehen, dass dies auch im Fall von Au-Heerbrugg passieren wird.
Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden nun also die Gerichte über die Kopftuchfrage zu entscheiden haben. «Es wird sich zeigen, ob die Gerichte nun auf den politischen Willen der Bevölkerung hören oder nicht», sagte der St. Galler Bildungschef Stefan Kölliker nach der Abstimmung am Sonntag gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1.