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Statue der Justitia
Legende: Das Bundesgericht ist nicht auf eine Beschwerde des Kantons eingetreten. Imago

Ostschweiz Restaurant als Asylunterkunft noch nicht vom Tisch

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Kantons Glarus zur geplanten Asylunterkunft in Riederen nicht eingetreten. Diese war in der Wirtewohnung eines Restaurants geplant. Nun muss die Gemeinde Glarus prüfen, wie die Wirtewohnung früher genutzt wurde.

In der ehemaligen Wirtewohnung des Restaurants Edelweiss in Riederen plant der Kanton Asylbewerber unterzubringen. Weil sich das Restaurant beziehungsweise die zur Diskussion stehende Wirtewohnung in der Gewerbezone befindet, stellt sich die Frage der Zonenkonformität.

Recherche ist angesagt

Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember 2014 aufgrund von Beschwerden gegen die Umnutzung der Wohnung festgehalten, dass das Projekt des Kantons nur bewilligungsfähig ist, wenn der Kanton belegen kann, dass die Wohnung vor Inkrafttreten des geltenden Baureglements an Dritte vermietet wurde. Diese Aufgabe hat das Verwaltungsgericht der Gemeinde Glarus aufgetragen, indem es den Fall zur neuen Entscheidung an diese zurückwies.

Diese Recherchearbeit wollte der Kanton mit seiner Beschwerde ans Bundesgericht verhindern, was ihm jedoch nicht gelungen ist.

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