Der Bund fordere die zuständigen Behörden immer wieder auf, die Sanierungen schnellstmöglich abzuschliessen, erinnert das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer Mitteilung. Lediglich sechs Kantone haben bis heute die gesetzlichen Vorgaben aus dem Jahr 1992 vollständig umgesetzt.
Mit den Sanierungen soll verhindert werden, dass Gewässer zu dünnen Rinnsalen verkommen, wenn für die Stromproduktion Wasser aus Bächen und Flüssen entnommen wird. Das Gewässerschutzgesetz verlangt deshalb, dass Fliessgewässer unterhalb der Entnahmestelle bis Ende 2012 soweit saniert werden müssen, wie es wirtschaftlich tragbar ist. Dies ist nötig für den Lebensraum von Tieren und Pflanzen.
Kantone zu optimistisch
Grosse Unterschiede zeigen sich bei der Umsetzung der Vorgabe in den verschiedenen Kantonen: Einzig Basel-Landschaft, Genf, Solothurn, Uri, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen haben ihre Sanierungen abgeschlossen oder haben keine sanierungspflichtigen Wasserentnahmen.
Beinahe am Ziel sind auch die Kantone Glarus, Obwalden, St. Gallen und Schwyz, die 90 Prozent der Arbeiten durchgeführt haben.
Am stärksten im Verzug sind Freiburg, Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Luzern, Wallis, Basel-Stadt und Jura. In diesen Kantonen sind weniger als 60 Prozent der Restwasserstrecken saniert. Acht Kantone liegen zwischen 60 und 90 Prozent, darunter die Kantone Thurgau und Graubünden.
Nach Angaben des BAFU planen die Kantone, bis Ende 2017 rund 95 Prozent der Sanierungen abzuschliessen. Viele Kantone seien bei der letzten Erhebung zu optimistisch gewesen.