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Ostschweiz Revidiertes Raumplanungsgesetz belastet Ostschweiz kaum

Sollten die Schweizer Stimmbürger am 3. März Ja zum revidierten Raumplanungsgesetz sagen, so hätte dies für die Ostschweizer Kantone kaum grosse Auswirkungen. Die Kantone haben keine grossen Baulandreserven. Allerdings sind diese unterschiedlich auf die Gemeinden verteilt.

Der Kanton St. Gallen rechnet damit, dass sich die Ausgaben für die Entschädigung von zurückgezontem Bauland  und die Einnahmen für neugeschaffenes Bauland in etwa die Waage halten werden.

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Die Abstimmung zieht wenige Konsequenzen nach sich (Peter Traxler, 09.02.2013)
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Auch der Kanton Appenzell Innerrhoden, der seine Bauzonen in den 90er Jahren überdurchschnittlich stark vergrössert hatte, sieht keinen grossen Handlungsbedarf. Laut dem revidierten Raumplanungsgesetz dürfen die Kantone in Zukunft nur noch Baulandreserven für 15 Jahren bereithalten.

Grössere Unterschiede bestehen aber in den einzelnen Regionen des Kantons St. Gallen. Zuviel Bauland ist insbesondere in den Regionen Rheintal, Toggenburg und im Linthgebiet vorhanden

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