Der Kanton St. Gallen rechnet damit, dass sich die Ausgaben für die Entschädigung von zurückgezontem Bauland und die Einnahmen für neugeschaffenes Bauland in etwa die Waage halten werden.
Auch der Kanton Appenzell Innerrhoden, der seine Bauzonen in den 90er Jahren überdurchschnittlich stark vergrössert hatte, sieht keinen grossen Handlungsbedarf. Laut dem revidierten Raumplanungsgesetz dürfen die Kantone in Zukunft nur noch Baulandreserven für 15 Jahren bereithalten.
Grössere Unterschiede bestehen aber in den einzelnen Regionen des Kantons St. Gallen. Zuviel Bauland ist insbesondere in den Regionen Rheintal, Toggenburg und im Linthgebiet vorhanden