Seit Juni 2015 müssten im Kanton Zürich die Mitglieder der Gerichte und der Staatsanwaltschaft ihre Interessenbindungen in einem via Internet zugänglichen Register offenlegen, heisst es in der Motion, die von zwei CVP- und einem SVP-Mitglied eingereicht wurde.
Ein solches Register solle es künftig auch im Kanton St. Gallen geben. Nebenbeschäftigungen, Führungs- und Aufsichtstätigkeiten, Beratungsfunktionen und Parteimitgliedschaften müssten dort eingetragen werden. Durch ein solches Register werde Transparenz geschaffen, Interessenkonflikte seien für jedermann erkennbar, argumentierten die Motionäre.
Die Regierung hatte die Motion abgelehnt. Die bestehenden Ausstandsregelungen wie auch die Vorschriften über die Meldung von Nebenbeschäftigungen seien ausreichend. Der Kantonsrat folgte der Argumentation der Regierung nicht und hiess die Motion mit 63 zu 42 Stimmen bei einer Enthaltung gut.