Die Anbieter müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, ein Zertifikat vorweisen und eine Sorgfaltspflicht einhalten. Erst dann erhalten sie eine Bewilligung. Diese Bewilligung ist bis im Sommer 2014 im Wohnsitzkanton zu beantragen, gilt danach aber für die ganze Schweiz.
Nur Wassersport neu
Im Kanton Graubünden gab es bis heute schon Regelungen für den Berg- und Schneesport. Bergführer brauchten eine Ausbildung, eine Versicherung und bekamen dann eine Bewilligung. Für den Gebirgskanton ist lediglich das Gesetz im Bereich Wassersport neu. Im Gegensatz zum Kanton St. Gallen wird Graubünden ein sogenanntes Varianteninventar führen. Heisst: Bei ungesichertem Gebiet braucht beispielsweise ein Skilehrer eine spezielle Ausbildung.