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Symbolbild Sozialhilfe.
Legende: Nicht definitiv: Rorschach kann beim Verwaltungsgericht und dann auch beim Bundesgericht Beschwerde einlegen. SRF

Ostschweiz Rorschach hat gegen Abschiebeverbot verstossen

Die Stadt Rorschach hat eine Sozialhilfebezügerin widerrechtlich abgeschoben und muss die Sozialhilfeleistungen der Stadt St.Gallen übernehmen. Dies hat der Kanton St.Gallen entschieden und damit einen früheren Entscheid der Sozialen Dienste St.Gallen bestätigt.

Die Frau hatte sich Ende 2012 in der Stadt St. Gallen abgemeldet und war nach Rorschach gezogen. Dort versuchte sie mehrmals, sich anzumelden, was ihr aber verwehrt wurde. Im Dezember 2014 gab die Frau auf und zog zurück nach St. Gallen, wo sie früher schon Sozialhilfe bezogen hatte.

Nach Überprüfung der Unterlagen war die Stadt St.Gallen der Auffassung, dass diese Frau zur Vermeidung der sozialhilferechtlichen Unterstützung von der Stadt Rorschach abgeschoben worden war. St.Gallen reichte deshalb ein Richtigstellungsbegehren ein.

Beschwerde abgewiesen

Die Stadt Rorschach fühlte sich weiterhin für die Frau nicht zuständig. Nachdem die Stadt St.Gallen die Einsprache abwiesen hatte, reichte Rorschach dagegen Beschwerde beim Departement des Innern ein. Nun hat der Kanton die Beschwerde von Rorschach abgewiesen.

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