Das bedeutet: Die M-Express-Filiale darf ab Oktober am Sonntag nicht mehr geöffnet haben. Das Bundesgericht verzichtet darauf, der Migros eine Sonderbewilligung zu erteilen, die es ihr erlaubt hätte, den Laden im Winter am Sonntag zu öffnen.
In den Sommermonaten benötigt die Migros keine Bewilligung für Sonntagsarbeit, da die Filiale in einem Tourismusgebiet liegt, wo spezielle Regeln gelten. Mit einer vorsoglichen Massnahme wollte die Migros erreichen, auch an den Sonntagen im Winter den Laden ohne Bewilligung zu öffnen.
Grund für die beantragte vorsorgliche Massnahme ist ein Rechtsstreit zwischen Unia und Migros. Die Unia will erreichen, dass die Migros ihre M-Express-Filiale auch währen den Sommermonaten an Sonntagen nicht öffnen darf. Der Fall ist beim Bundesgericht hängig, der Entscheid wird im Herbst erwartet.