Im umstrittenen Gesetzesartikel wird die Bewirtschaftung von Verlustscheinen geregelt, die nach einer Betreibung säumiger Zahler von Krankenkassenprämien vorliegen. Bei der aktuellen Praxis seien Kanton und Gemeinden gegenüber den Krankenversichern benachteiligt, kritisiert die Thurgauer Regierung.
Ihre Rechnung geht so: Die Gemeinden müssten jeweils 85 Prozent der nicht bezahlten Prämien übernehmen. Werden später die offenen Rechnungen aus den Verlustscheinen doch noch beglichen, könnten die Krankenkassen aber 50 Prozent der Beträge behalten.
Unter dem Strich blieben damit die Gemeinden auf Verlusten von 35 Prozent der Prämien sitzen. Hingegen könnten die Krankenversicherer, die allerdings auch die Verlustscheine eintreiben müssen, einen «Gewinn» bis zu 135 Prozent einstreichen.
Eindeutiges Signal nach Bern
Die Thurgauer Regierung schlägt nun in ihrer Standesinitiative vor, dass die Gemeinden die Verlustscheine künftig selber bewirtschaften dürfen. Sie sollen den Krankenversicherern 90 Prozent der ausstehenden Prämien bezahlen. Danach könnten sie aber 100 Prozent der Beträge eintreiben und damit von einem möglichen Gewinn von 10 Prozent profitieren.
Sämtliche Fraktionen des Grossen Rats unterstützten in ihren Voten die Initiative der Regierung. Es dürfe nicht sein, dass die Gemeinden Verluste hinnehmen müssten und die Krankenversicherer gleichzeitig Gewinne einfahren könnten, hiess es etwa. Die Standesinitiative wurde mit 117 zu 0 Stimmen gutgeheissen.