Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass sich das VBS an den Kosten der Sanierung des Schiessplatzes in Hüntwangen beteiligen muss. Der Anteil des Bundes beträgt 57'000 Franken. Auf dem Schiessplatz fand auch das ausserdienstliche Schiessen, das Obligatorische, statt.
Da der Bund die ausserdienstliche Schiesspflicht detalliert regle und den Kantonen kaum Spielraum bei der Umsetzung lasse, müsse der Bund als Mitverursacher der Bleibelastungen im Boden gelten - so wie dies auch für das militärische Schiessen gilt, so die Begründung des Gerichts.
Hüntwangen ist ein Präzedenzfall, der in sämtlichen Kantonen interessiert verfolgt wird. «Natürlich haben wird den Fall verfolgt», sagt etwa Martin Eugster, Leiter der Abteilung Abfall und Boden im Thurgauer Departement für Bau und Umwelt, «wenn es dabei bleibt, werden wir in Zukunft das VBS wie Zürich per Verfügung bei der Sanierung von Schiessplätzen in die Pflicht nehmen».
Wenn sich in Zukunft also das VBS an jeder anstehenden Schiessplatzsanierung beteiligen muss, wird es teuer. Das VBS wird das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts voraussichtlich anfechten und eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen. 2005 hatten die Bundesrichter in einem ähnlichen Fall zugunsten des VBS entschieden.