Wie es in der Anklageschrift heisst, betrieb der 48-Jährige in der Ostschweiz 15 Schweinemastbetriebe und eine Schweinezucht mit insgesamt 9000 Plätzen. Um die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern, habe der Mann ein Firmenkonglomerat geschaffen und die Leitung der Firmen mit Strohmännern besetzt.
Zwei seiner Schweineställe meldete er beim Label QM-Schweizer-Fleisch an, das eine tierfreundliche Haltung garantiert. Laut Anklageschrift verkaufte er jedoch sämtliche 18'938 Schweine, die er zwischen Januar 2007 und Mai 2009 produzierte, unter diesem Label - dreimal mehr, als er hätte produzieren dürfen.
Der Angeklagte habe bewusst das ganze Kontrollsystem, die Schlachtereien und die fleischverarbeitenden Betriebe und schliesslich die Konsumenten getäuscht. Er habe rund 3,3 Millionen Franken zu Unrecht einkassiert und mit diesem Geld teilweise seinen Lebensunterhalt bestritten. Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass der Angeklagte das zu unrecht verdiente Geld zurückzahlen muss.
Abgebissene Schwänze
Angeklagt ist der 47-Jährige auch wegen mehrfacher Tierquälerei. Er soll Tiere mit abgebissenen Schwänzen, zahlreichen Abszessen und geschwollenen Beinen zur Schlachtung angeliefert haben. Die Amtstierärzte von Glarus und St. Gallen hatten dem Angeklagten 1764 Schweine anvertraut, die an der enzootischen Pneumonie erkrankt waren.
Statt diese Tiere zu pflegen, habe er sie teilweise in zu engen Buchten gehalten und zu wenig gepflegt, weshalb sie von ihren Artgenossen geplagt und gebissen wurden. Statt die verletzten Schweine von einem Tierarzt behandeln zu lassen, habe er sie in den Ställen sich selbst überlassen und so ihr Leiden verlängert.
Sich keiner Schuld bewusst
Der Angeklagte wurde vor Gericht ausführlich zu den Vorwürfen befragt, beantwortete jedoch nur einzelne Fragen, an gewisse Vorgänge konnte er sich nicht mehr erinnern. Ein Schuldeingeständnis legte er nicht ab. In Bezug auf die Tierquälerei hielt er fest, kein Tier, dass in einem seiner Betriebe gross geworden sei, sei gequält worden.
Unterschiedliche Anträge
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48Jährigen aus Benken gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung, Tierquälerei, Vernachlässigung und Misshandlung seiner Schweine, illegale Beschäftigung eines Ausländers und zahlreiche weitere Delikte vor. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.
Der Verteidiger beantragte einen Freispruch in allen wesentlichen Punkten. Das Urteil des Kreisgerichts See-Gaster steht noch aus.