Die zwei jungen Männer haben 2009 in der SBB-Unterführung in Kreuzlingen zwei Gleichaltrige angegriffen. Das Thurgauer Obergericht verurteilt sie zu bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen von 24 und 30 Monaten. Die Entscheide sind rechtskräftig.
Die beiden Schweizer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zusammen mit einem weiteren Kollegen, der bereits rechtskräftig verurteilt ist, grundlos zwei junge Männer angegriffen und mit Fusstritten und Faustschlägen verletzt. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und beide leichte bis mittelschwere Verletzungen.
Eine Überwachungskamera filmte die Täter. Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden veröffentlichten eine Videosequenz im Internet. Kurz danach konnten die Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie gestanden die Tat.
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